Die Beschränkung auf Einsichtnahme der im Transparenzregister zu einer Rechtseinheit erfassten Daten ist nach§ 12 TrEinV  schriftlich zu beantragen. (Siehe § 23 Absatz 2 GwG.) Allen Begründungen sind entsprechende Nachweise beizufügen. Ihren Antrag können Sie auf postalischem oder elektronischem Wege einreichen.  Quelle: transparenzregister.de

Bei Nutzung des Postwegs lautet die Empfängeranschrift

Bundesanzeiger Verlag GmbH
Transparenzregister
Postfach 10 05 34
50445 Köln

Die E-Mail-Adresse lautet: antrag-beschraenkung@transparenzregister.de

(Quelle: www.transparenzregister.de)