Als „Mitglied der Öffentlichkeit“ haben Sie jederzeit das Recht auf Einsichtnahme (Quelle: transparenzregister.de) Die Einsichtnahme ist jedoch mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, daher empfehlen wir einfach einen Auszug aus dem Transparenzregister über unseren Service >> hier << zu beantragen.