Für einen Jeden besteht die Möglichkeit, als „Mitglied der Öffentlichkeit“ über das eigene Benutzerkonto Einsicht für einen Dritten, z.B. für einen Mandanten zu nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie keiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchten (Quelle: transparenzregister.de). Der Aufwand für die Einsichtnahme ist jedoch mit einem nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Wir empfehlen daher einfach über unseren Service zum Transparenzregister Auszug einen solchen >> hier << zu beantragen.