Vereine müssen über ihre wirtschaftlich Berechtigten trotz automatischer Erfassung ihrer Rechtseinheit Daten an das Register übermitteln, wenn:
- Veränderungen im Vorstand nicht sofort zur Eintragung in das Register gemeldet worden sind,
- es mindestens ein wirtschaftlich berechtigtes Vereinsmitglied gibt, das nicht zum Vereinsvorstand gehört, aber aus anderen Gründen wirtschaftlich berechtigt ist,
- ein wirtschaftlich Berechtigter seinen Wohnort im Ausland hat,
- die Staatsangehörigkeit eines wirtschaftlich Berechtigten von der deutschen abweicht,
- ein wirtschaftlich Berechtigter über die deutsche Staatsangehörigkeit hinausgehend weitere innehat.
Quelle: transparenzregister.de