Zum wirtschaftlich Berechtigten müssen folgende Daten übermittelt werden:

Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Wohnort (nicht vollständige Adresse), das Wohnsitzland, alle Staatsangehörigkeiten, der Typ des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (vgl. § 19 Abs. 1 GwG).

Jegliche Änderungen von Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten als auch relevante Änderungen zu nicht registerlich geführten transparenzpflichtigen Rechtseinheiten sind mitteilungspflichtig (vgl. § 20 Abs. 1a GwG). Quelle: transparenzregister.de