Generell ist Gebührenbefreiung nur für eine Rechtseinheit möglich, für die sich daraus steuerbegünstigte Zwecke im Sinne §§ 52 – 54 AO ergeben. Über Ihr Benutzerkonto haben Sie jederzeit Gelegenheit einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Grundsätzlich muss für jede Firma separat ein solcher Antrag formuliert werden. Detaillierte Regularien sowie zu beachtende Voraussetzungen finden Sie in § 24 GwG in Verbindung mit der TrGeBV. Gemäß Anpassung des § 24 Abs. 1 GwG und des § 4 TrGebV per 01.08.2021 kann der Antrag auch schriftlich eingereicht werden. Für die Antragstellung ist ein von der registerführenden Stelle zur Verfügung gestelltes Formular zu verwenden. Nach Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihre Firmendaten von der registerführenden Stelle veröffentlicht. Quelle: transparenzregister.de