Unstimmigkeitsmeldungen sind nach § 23a Abs. 2 GwG über die Webseite des Transparenzregisters bei der registerführenden Stelle abzugeben. Im ersten Schritt ist dafür eine Online-Registrierung vorzunehmen. Erst nach einer vorgenommenen Identitätsprüfung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 GwG kann die Option auf Abgabe der Unstimmigkeitsmeldung freigeschaltet werden. Die Übermittlung einer Unstimmigkeitsmeldung per Brief, Fax, E-Mail bzw. Telefon ist ausgeschlossen. Bei Übermittlung einer Unstimmigkeitsmeldung direkt an das Bundesverwaltungsamt erfolgt keine Weiterleitung der Informationen an die registerführende Stelle. Quelle: transparenzregister.de