Jede Person mit Vertretungsbefugnis ist zur Übermittlung von Daten an das Transparenzregister berechtigt. Die Befugnis kann auf gesetzlicher (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) oder rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht (z.B. Bevollmächtigung im Rahmen eines Mandatsverhältnisses als Steuerberater oder Rechtsanwalt) basieren. Quelle: transparenzregister.de