Sollten Sie bereits im Transparenzregister registriert sein und einen Transparenzregister Auszug benötigen, um Ihre aktuellen Daten zu prüfen oder für eine Kontoeröffnung oder Due Diligence Prüfung oder sonstige behördliche Prüfungen, so können Sie dies einfach über unseren Service zum Transparenzregister Auszug >> hier << beantragen.

Ansonsten können Sie die Einsichtnahme auch persönlich im Transparenzregister vornehmen, was jedoch mit einem nicht unerheblichen Aufwand zusammenhängt. Die natürliche Person muss sich über den elektronischen Weg identifizieren. (Erweiterte Registrierung) Rechtsgültige Identitätsnachweise sind in § 3 Abs. 2 Nr. 1 TrEinV angeführt.

Sie können den elektronischen Identifizierungsdienst von transparenzregister.de per Videotelefonie oder per eID („neuer Personalausweis“) nutzen. Wählen Sie dafür in Ihrem Registrierungskonto die Identifizierungsart „SofortIdent“ aus.

Für die Identifizierung per Videotelefonie benötigen Sie

ein internetfähiges Smartphone/Tablet mit einer Kamera oder einen internetfähigen PC/Laptop mit einer Kamera, Mikrofon und Lautsprecher,
ein gültiges Ausweis- oder Passdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass).
Für die Identifizierung per eID benötigen Sie

ein internetfähiges Smartphone/Tablet mit NFC-Schnittstelle,
ein gültiges Ausweisdokument mit aktivierter Online-Funktion (z.B. “neuer Personalausweis” oder elektronischer Aufenthaltstitel),
den Online-PIN für das Ausweisdokument.
Sofern Sie die Identifizierung per Smartphone oder Tablet vornehmen, wird über die vorstehenden Angaben hinausgehend die kostenlose BANZ-ID App benötigt.

Als dritte Möglichkeit kann die elektronische Identifizierung per Dateiupload vorgenommen und ein Identitätsnachweis nach § 3 Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV) hochgeladen werden. Gesetzlich akzeptierte Nachweise sind zum Beispiel die Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses. Alle Dokumente sind unter “Meine Aktionen” – “Anträge auf Einsichtnahme”- “Elektronische Identifizierung für natürliche Personen” – Dateiupload zu übermitteln.

Nach Eingang Ihres Dateiupload wird Ihnen postalisch eine Verifizierungsnummer gemäß

§ 3 Abs. 3 TrEinV zugesendet. Quelle: transparenzregister.de