Geldwäschegesetz und Transparenzregister – so sind die Zusammenhänge  

Die Einführung des Transparenzregisters hat seine rechtlichen Grundlagen im Geldwäschegesetz (GwG). Mit dem Transparenzregister hat die Bundesrepublik Deutschland die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt, die dazu dient, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Was es mit dem Geldwäschegesetz sonst noch auf sich hat, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Was ist Geldwäsche im Sinne des GwG?

Unter Geldwäsche wird die Vertuschung von illegal erzielen Umsätzen verstanden. Diese Einnahmen entstehen bei illegalen oder kriminellen Geschäften und werden im Rahmen der Geldwäsche in den legalen Finanzkreislauf eingeführt. Solche Geldwäschevorgänge sind meist gut getarnt und oft grenzüberschreitend. Deswegen ist es für jede Aufklärung wichtig, dass die Behörden maximal viele Informationen über alle Mitwirkenden zur Verfügung gestellt bekommen. Auch das Transparenzregister trägt dazu bei, die Identifizierung aller verantwortlichen wirtschaftlich Berechtigten zu ermöglichen und zu erleichtern.

Warum ist Geldwäschebekämpfung wichtig?

Geldwäsche gilt als Straftat und ist seit 1991 europäisches Recht. Das Geldwäschegesetz oder GwG ist das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten und legt einigen Berufsgruppen bestimmte Sorgfaltspflichten auf. Hiervon sind insbesondere die Finanzbranche, Immobilienmakler, Versicherungsgesellschaften und alle Branchen betroffen, die gewerblich mit Gütern Handel betreiben. Es gilt, sich von den kriminellen Banden abzusetzen, die Umsätze aus Drogen- und Waffenhandel sowie Prostitution reinwaschen wollen.

Hintergrund des Geldwäschegesetzes: Die Unterbindung von organisierter Kriminalität und Terrorismus, welche einen fairen Wirtschaftswettbewerb gefährdet und zudem nicht unerheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet. Jedes Jahr schätzt die EU den finanziellen Schaden aufgrund von organisierter Geldwäsche auf 1 Prozent der Wirtschaftsleistung – also etwa 140 Milliarden Euro!

Dem deutschen Fiskus entgehen durch die Geldwäsche und illegale Umsatzsteuerverschiebungen jedes Jahr ungefähr 14 Milliarden Euro. Der Kampf für transparentere Finanztransaktionen ist eine der effizientesten Waffen gegen diese Formen der Kriminalität. Die Umsetzung von entsprechenden EU-Richtlinien ist in nationalem Interesse ebenso wie dem der anderen EU-Staaten.

Transparenzregister: Was ist diesbezüglich im Geldwäschegesetz geregelt?

Ein wirksames Mittel, um die Bekämpfung der Geldwäsche zu verschärfen, ist die Neuregelung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) seit 1. August 2021. Ein Ziel der Neuregelung ist, das Transparenzregister zu einem Vollregister auszubauen, durch das die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten direkt geschieht und nicht durch Umwege. Ein weiterer Vorteil ist ein besserer Informationsaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU. Zudem ist eine Einsicht in das Transparenzregister öffentlich. Alle zur Auskunft Verpflichteten sind zu einer Einsicht berechtigt, insofern „dies zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten erfolgt. Auch bestimmte Behörden, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, dürfen Einsicht nehmen…zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben…“ (Bundesanzeiger Verlag).

Mit der Einführung des Transparenzregisters über das Geldwäschegesetz in Abschnitt 4 (§§ 18 ff GwG) wird die vierte EU Geldwäsche-Richtlinie 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt. Die Novellierung des Geldwäschegesetzes wurde seit der Einführung des Registers am 27.06.2017 bereits mehrere Male Änderungen unterworfen.

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Meldung zum Transparenzregister

Druck ausüben zur Umsetzung der Meldepflicht

m die verpflichtenden Meldungen im Transparenzregister für das GwG durchsetzen zu können, hat das Bundesverwaltungsamt einen Bußgeldrahmen angesetzt. Für einfache Verstöße gegen die Meldepflicht reichen die Bußgelder bis zu 15.000 Euro, bei schwerwiegenden, wiederholten und systematischen Verstößen können bis zu 5 Millionen Euro Strafe bzw. 10 % des gesamten Umsatzes des Vorjahres verhängt werden.
Dabei ist die Höhe des verhängten Bußgeldes eine Ermessensentscheidung, vor allem ein leichtfertiges und vorsätzliches Handeln soll dabei berücksichtigt werden.

Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, kann empfindlich bestraft werden. Wenn Sie sichergehen wollen übernehmen wir für Sie die Anmeldung, Übermittlung und Aktualisierung Ihrer Firmendaten. Schnell, einfach und zuverlässig.

Quellen

  1. Süddeutsche Zeitung, Paradies für Geldwäscher, dejure.org Rechtsinformationssystme GmbH, Geldwäschegesetz § 3 Wirtschaftlich Berechtigter, online, Stand: 21091.2021 https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kommentar-paradies-fuer-geldwaescher-1.5416939
  2. Börse online, Schwarzgeld weiß gewaschen: Schärfere Regeln im Kampf gegen Geldwäsche – Wer jetzt ins Visier der Fahnder gerät, online, Stand: 05.10.2021 https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/schwarzgeld-weiss-gewaschen-scharfere-regeln-im-kampf-gegen-geldwasche-wer-jetzt-ins-visier-der-fahnder-gerat-1030819333 
  3. Validatis, Was Sie über das Transparenzregister wissen sollten, online, Stand: 15.11.2021 https://www.validatis.de/kyc-prozess/news-fachwissen/transparenzregister/

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