Post vom Bundesanzeiger oder eine Transparenzregister Fake Meldung?

Achtung Betrüger! Das Bundesfinanzministerium warnt vor Transparenzregister Fake Meldungen (1), die aus falschen nicht offiziellen Stellen kommen und mit Bußgeldern bei Nichtanmeldung drohen. Bereits seit Anfang 2020 hat das Ministerium auf seinem Portal darauf hingewiesen, dass solche betrügerischen E-Mails in Deutschland die Runde machen. Was soll ich tun, wenn ich Fake Meldungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister erhalte?

Woran erkenne ich Fake (falsche) Transparenzregister Meldungen?

Falscher Absender:
Transparenzregister Fake Meldungen verweisen meist auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister unverweisen und bei unterbleibender Registrierung entsprechende Bußgelder einfordern zu können. Hier ist der Absender entscheidend! Als einzig korrekter Absender gilt der Bundesanzeiger Verlag, denn er ist die registerführende Stelle des Transparenzregisters im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Ist als Absender beispielsweise die „Organisation Transparenzregister e.V.“ oder ein ähnlich lautender Verein genannt, handelt es sich mit Sicherheit um eine Fake Meldung.

Falsche Informationen:
In Fake Meldungen zum Transparenzregister wird behauptet, dass die Registrierungen dort kostenpflichtig seien. Dies ist falsch, eine Registrierung auf dem Portal transparenzregister.de ist zwar für Wirtschaftlich Berechtigte von transparenzpflichtigen Rechtseinheiten verpflichtend, aber kostenfrei.

Der Bundesanzeiger Verlag selbst warnt ebenfalls vor Transparenzregister Fake Rechnungen. Sie sollten vorsichtig sein, sobald eine gefälschte Absender-Adresse in einer Nachricht steht. Die korrekte Anschrift lautet:

Bundesanzeiger Verlag GmbH
mit Sitz in der Amsterdamer Straße 192
in 50735 Köln

Warum werden Fake Meldungen im Namen des Bundesanzeigers versendet? 

Betrügerische Organisationen, die falsche Nachrichten verbreiten, nutzen hier vornehmlich zwei Umstände aus:

  1. In der Bevölkerung herrschen rund um die Konditionen des Transparenzregisters noch einige Unsicherheiten.
  2. Es existiert eine Meldepflicht für die betroffenen Unternehmen und Gesellschaftsformen, die durchaus Druck ausüben kann.

Diese Umstände und Unsicherheiten bieten eine gute Grundlage, um Fake Rechnungen und Fake Meldungen verbreiten zu können. Die Absicht der Betrüger ist simpel: Durch angedrohte Bußgelder wollen Sie an Geld kommen.

Was mache ich, wenn ich eine Fake Meldung erhalte? 

In den Fake Meldungen und betrügerischen E-Mails werden unter anderem oft Angebote oder sogar Bescheide unterbreitet über angeblich zuvor im Bundesanzeiger gemachte Veröffentlichungen oder Eintragungen. Auch für die Aufnahme in das Transparenzregister werden dann „Eintragungsgebühren“ erhoben.

Dies ist nicht zulässig, denn die Meldung ins Transparenzregister ist kostenfrei, der Bundesanzeiger erhebt darüber keine Gebühren oder sonstigen Zahlungen.

Reagieren Sie nicht auf solche E-Mails und leisten Sie ebenfalls auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen!

Da der Bundesanzeiger Verlag keine Möglichkeit hat, solche Fake Bescheide und Angebote zu unterbinden, können nur Sie beim Erhalt solcher Meldungen aktiv werden. Der Bundesanzeiger selbst empfiehlt, sich in diesen Fällen an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden.

Erhalten auch Vereine Fake Transparenzregister Meldungen? 

Besonders, wenn es sich um Vereine handelt, von denen im Namen des Transparenzregisters ein Bußgeld gefordert wird, können Sie von einem Fake ausgehen. Durch Gesetzesnovellen im Jahr 2021 haben sich für Vereine in der Tat sogar eher Erleichterungen ergeben: Ab 2021 ist vorgesehen, keine Gebührenbescheide mehr an Vereine zu senden. Wenn ein Verein im Vereinsregister eingetragen ist, muss keine aktive Anmeldung ans Transparenzregister mehr erfolgen, insofern sie elektronisch abrufbar ist. Das geschieht dann automatisch.

Quellen

  1. Bundesfinanzministerium, Warnung vor betrügerischen E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister, online, Stand: 21.01.2021 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/2020-01-21-warnung-betrug-email-transparenzregister.html

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