Was bedeutet das Transparenzregister für Vereine? 

Beim Thema Transparenzregistermeldung für Vereine sind viele Vereine unsicher, was ihren Status und ihre Meldepflicht anbetrifft. Ein Grund sind rückwirkende Gebührenbescheide, die an unzählige Vereine verschickt worden sind, denn es hat sich herumgesprochen, dass darunter zahlreiche Betrugsversuche waren. Tatsächlich gibt es für Vereine einige Erleichterungen durch die Gesetzeserneuerungen von 2021.

Sind auch gemeinnützige Vereine dazu verpflichtet, für das Transparenzregister Gebühren zu zahlen und können diese Gebührenbefreiungen erhalten? Wer sind wirtschaftliche Berechtigte im Sinne des Transparenzmelderegister bei einem Verein? Wir klären gerne die wichtigsten Fragen rund um den Zusammenhang zwischen dem Transparenzregister und Vereinen auf.

Warum müssen Vereine sich beim Transparenzregister anmelden?​

Laut der Rechtsprechung des Geldwäschegesetzes von 2017 (§ 20 Abs. 1 GwG) haben neben vielen anderen Gesellschaftsformen auch eingetragene Vereine und deren wirtschaftlich Berechtigte eine Meldepflicht und müssen eine Meldung im Transparenzregister vornehmen.

Was kann passieren, wenn der Verein nicht angemeldet ist? Wann muss die Anmeldung vorgenommen werden?

Durch eine Novelle des Transparenzregisters im Juni 2021 haben sich für eingetragene Vereine einige Erleichterungen ergeben. Sind sie im Vereinsregister eingetragen und ist dieses elektronisch abrufbar, werden diese automatisch von dort ins Transparenzregister übertragen. Aktiv muss vom Verein her also keine Anmeldung erfolgen.
Eine automatische Eintragung ins Transparenzregister erfolgt spätestens bis zum 01.01.2023.

Wann sind Bußgeldbescheide korrekt?​

Die einzige Stelle, die Vereine im Sinne des Transparenzregisters offiziell anschreiben darf, ist der Bundesanzeiger Verlag. Das betrifft Gebührenbescheide genauso wie eventuelle Bußgeldbescheide. Bekommen Sie als Verein Transparenzregister Meldungen von einer anderen Organisation als dem Bundesanzeiger, dürfte es sich um Betrugsversuche handeln.

Von wem kann/soll die Anmeldung vorgenommen werden?

Grundsätzlich sind immer die wirtschaftlich Berechtigten in der Mitteilungspflicht für ihre Organisation. Das sind bei einem Verein natürliche Personen, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren. Bei den wenigsten Vereinen oder Verbänden trifft diese Voraussetzung jedoch zu, somit gilt meist der gesetzliche Vertreter, also der Vorstand als verantwortlich.

Wann muss ein Verein Daten an das Transparenzregister übermitteln, obwohl er automatisch erfasst wurde?​

Einige Vereine müssen trotz automatischer Erfassung ihrer Rechtseinheit Daten über ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Register übermitteln. Dies gilt in den Fällen, wenn:

  • Veränderungen im Vorstand nicht sofort zur Eintragung in das Register gemeldet worden sind
  • mindestens ein wirtschaftlich berechtigtes Vereinsmitglied nicht zum Vereinsvorstand gehört, aber aus anderen Gründen wirtschaftlich berechtigt ist
  • ein wirtschaftlich Berechtigter seinen Wohnort im Ausland hat oder dieser keine oder nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit hat

Wie hoch sind die Transparenzregister Kosten bei Vereinen?

Für die Führung des Transparenzregisters werden Gebühren pro Jahr erhoben. Bei Vereinen lagen diese Gebühren von 2017 bis 2019 bei 2,50 Euro pro Gebührenjahr und seit 2020 bei 4,80 Euro.

Wie können sich Vereine von den Gebühren befreien? 

Ab dem Jahr 2020 können sich gemeinnützige Vereine von der Transparenzregister Gebührenpflicht befreien. Haben Vereine eine Freistellung aufgrund von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, können sie bei dem offiziellen Portal des Transparenzregisters eine zukünftige Gebührenbefreiung beantragen. Hier reicht ein vereinfachter Antrag auf Gebührenbefreiung. Rückwirkend ist eine Befreiung allerdings nicht möglich.

Das Wichtigste für Vereine und Verbände zum aktuellen Stand ist, dass sie aktuell keinen Handlungsbedarf haben, solange sie im elektronischen Vereinsregister geführt werden. Somit sind gesonderte Anmeldungen nicht mehr nötig. Außerdem ist vorgesehen, ab dem Jahr 2021 keine Gebührenbescheide an Vereine zu versenden.

Wie erhalten Vereine einen Auszug aus dem Transparenzregister?

Vereine können über das Transparenzregister direkt einen Auzug anfordern, müssen sich jedoch dafür im Vorfeld verifizieren. Daher empfehlen wir über unseren Transparenzregister Auszugsservice die einfache und unkomplizierte Bestellung eines Transparenzregister Auszugs für den jeweiligen Verein. Weitere Informationen und die Bestellung selbst können Vereine unter www.transparenzregisterauszug-verein.de vornehmen.

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