Muss ein Verein Daten an das Transparenzregister vornehmen, obwohl er automatisch erfasst wurde?

Vereine müssen über ihre wirtschaftlich Berechtigten trotz automatischer Erfassung ihrer Rechtseinheit Daten an das Register übermitteln, wenn: Veränderungen im Vorstand nicht sofort zur Eintragung in das Register gemeldet worden sind, es mindestens ein wirtschaftlich berechtigtes Vereinsmitglied gibt, das nicht zum Vereinsvorstand gehört, aber aus anderen Gründen wirtschaftlich berechtigt ist, ein wirtschaftlich Berechtigter seinen Wohnort im […]

Welche Angaben umfasst die Mitteilungspflicht zum Transparenzregister?

Zum wirtschaftlich Berechtigten müssen folgende Daten übermittelt werden: Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Wohnort (nicht vollständige Adresse), das Wohnsitzland, alle Staatsangehörigkeiten, der Typ des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (vgl. § 19 Abs. 1 GwG). Jegliche Änderungen von Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten als auch relevante Änderungen zu nicht registerlich geführten […]

Wem ist die Einsicht ins Transparenzregister gestattet?

Dies ist von der Funktion des Einsichtnehmenden abhängig. Bestimmte Behörden haben ihm Rahmen ihrer Aufgabenerfüllungen uneingeschränkten Zugang auf den gesamten Datenbestand des Transparenzregisters. Verpflichteten ist der Zugang dagegen nur fallbezogen und im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten gestattet. Mitgliedern der Öffentlichkeit wird eine eingeschränkte Einsicht gewährt. Quelle: transparenzregister.de

Wie habe ich einen Antrag auf Einsichtnahme in das Transparenzregister zu stellen?

Sofern Sie ein aktives Mitglied auf unserem Dienstleistungsportal sind, erhalten Sie von unserem E-Mail-Support eine Kurzanleitung zur Antragstellung. Gerne können Sie die Antragsstellung auch über unseren Dienstleistungsservice zu unseren benannten Konditionen (einsehbar in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen) beauftragen.