Welcher Übermittlungsweg ist einzuhalten, um Unstimmigkeitsmeldungen an das Transparenzregister zu senden?
Unstimmigkeitsmeldungen sind nach § 23a Abs. 2 GwG über die Webseite des Transparenzregisters bei der registerführenden Stelle abzugeben. Im ersten Schritt ist dafür eine Online-Registrierung